Die Verkehrspsychologische Beratung wird von verkehrspsychologischen Beraterinnen und Beratern durchgeführt. Diese müssen eine Bestätigung darüber erhalten haben, dass bei ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ausführen der Beratung vorliegen. Diese wird vom BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) erteilt. Der BDP wiederum ist dazu vom Gesetzgeber ermächtigt.
Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung
Die Kosten für eine Verkehrspsychologische Beratung müssen von den Betroffenen getragen werden und liegen bei ca. 300€.
Die Verkehrspsychologische Beratung stellt eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Punktesystem dar und dient daher dem Punkteabbau. Sie ist als letzte Möglichkeit anzusehen, einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis entgegenzuwirken.
Nimmt ein Verkehrsteilnehmer, der mehr als 14, aber weniger als 18 Punkte auf seinem Punktekonto hat an einer Verkehrspsychologischen Beratung teil, wird sein Punktestand um zwei Punkte reduziert, wodurch man also den Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte abwenden bzw. vermeiden kann. Die Beratung dauert zwei bis vier Wochen, wobei insgesamt zwischen drei bis vier Sitzungen stattfinden. Die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung kann allerdings nur einmal in fünf Jahren erfolgen.
Die Verkehrspsychologische Beratung ist, anders als die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, keine Maßnahme im Rahmen einer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern im Rahmen des Punktesystems. Daher steht sie in keiner direkten Beziehung zur MPU.

