Rote Ampel überfahren – mit welchem Bußgeld und Konsequenzen muss man rechnen?

rote Ampel © RainerSturm / pixelio.de
Es kommt immer wieder vor, dass ein Fahrer zu schnell unterwegs ist und eine rote Ampel übersieht. Für das Befahren einer roten Ampel sieht das StvG und der Busgeldkatalog verschiedene Fälle vor. In jedem Fall ist aber mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg zu rechnen. Abhängig davon, wie lange die Ampel schon rot war, kann noch ein Fahrverbot hinzukommen.
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Punkte und Fahrverbot drohen

1. So ist bei dem einfachen Überfahren des Rotlichts mit 3 Punkten und einem Regelsatz von 90 Euro zu rechnen. Gefährdet der Fahrer dabei allerdings andere Verkehrsteilnehmer, fallen schon ein Bußgeld von 200 Euro und 4 Punkte an. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot – tritt hierbei Sachbeschädigung auf, fallen insgesamt 240 Euro an.

2. Signalisiert die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Zunächst muss geklärt werden, ob das Fahrzeug überhaupt den eigentlichen Schutzbereich der Straße erreicht hat. Ist dies gegeben und die Ampel schon länger auf rot geschaltet, kann der Regelsatz bis zu 360 Euro betragen.

Es ist allerdings auch zu beachten, wie genau das Verkehrsdelikt nachgewiesen werden kann. Haben Polizeibeamten den Vorfall beobachtet, reichen Schätzungen, wie lange die Ampel schon rot war, nicht aus. Es muss mit einer Stoppuhr gemessen werden, wobei 0,3 Sekunden Toleranz abzuziehen sind.

Sollte durch das Überfahren einer roten Ampel, auf dem Punktekonto mehr als 18 Punkte sein, droht ein MPU Test. Die Kosten für eine daraus resultierende MPU kann man hier nachlesen.

Nach Bußgeldbescheid innerhalb 2 Wochen Einspruch einlegen

Des Weiteren muss der Führer des Fahrzeugs nach dem Delikt innerhalb von drei Monaten mithilfe eines Anhörungsbogen ermittelt werden.Es folgt eine weitere Frist. Innerhalb von drei Monaten wird der Bußgeldbescheid erlassen, der rechtskräftig wird, wenn der Fahrzeugführer nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Geldbuße und Fahrverbot müssen dann akzeptiert werden.

Lediglich extrem seltene Ausnahmen rechtfertigen das Überfahren einer roten Ampel. Darunter fallen zum Beispiel medizinische Notfälle oder Gewalteinwirkung im Fahrzeug. Den Fahrer wird in solchen Ausnahmesituationen in der Regel Recht zugesprochen aber ist es ratsam sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzten. Da in den häufigsten Fällen aber Aussagen gegen Aussagen steht, wird den Polizeibeamten stets Glauben geschenkt.

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